Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das zentrale Gremium der medizinischen Selbstverwaltung und konkretisiert den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im station\xc3\xa4ren, ambulanten und zahn\xc3\xa4rztlichen Bereich. Gem. \xc2\xa7\xc2\xa7 92a, 92b SGB V f\xc3\xb6rdert der Gemeinsame Bundesausschuss neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung. Die Durchf\xc3\xbchrung,…